1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zur Vermietung von Zimmern und Apartments sowie für sämtliche weitere von der “HVV GmbH & Co.
KG" angebotenen Leistungen. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Beherbergungsvertrages, den der Gast mit der „HVV GmbH &
Co. KG“ abschließt und gelten bei der Buchung als anerkannt.
2. Vertragsabschluss
1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch den Antrag des Gastes und die schriftliche Bestätigung (per Fax, E-Mail, Brief) durch die “HVV GmbH & Co.
KG" zustande. Ein Vertrag kann auch kurzfristig durch mündliche oder telefonische Bestellung für das aktuelle Datum zustande kommen und ist ebenso
für beide Seiten bindend.
2. Vertragspartner sind die “HVV GmbH & Co. KG" und der buchende Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er der “HVV GmbH &
Co. KG" gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der “HVV GmbH & Co.
KG" eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen,
insbesondere diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung der “HVV GmbH & Co. KG".
3. Leistungen, Preise, Zahlung
1. Die “HVV GmbH & Co. KG" ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Aus
wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen behält sich die „HVV GmbH & Co. KG“ vor, Gäste firmenintern umzubuchen. Die „HVV GmbH & Co. KG“
ist gerne bereit, eine vom Gast ausgewählte konkrete Unterkunft zu buchen. Dadurch können Mehrkosten entstehen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten
Preise an die “HVV GmbH & Co. KG" zu zahlen.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Diese beträgt zurzeit 7%. Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich der durch die “HVV GmbH & Co. KG" allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 10% anheben.
4. Die Preise können durch die “HVV GmbH & Co. KG" auch dann geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten
Zimmer, der Anzahl der Gäste, der Leistung der “HVV GmbH & Co. KG" oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und die “HVV GmbH & Co. KG“
dem zustimmt.
5. Der Rechnungsbetrag ist vor Reiseantritt fällig und muss spätestens 7 Tage
vor Anreise auf unserem Konto eingegangen sein. Bei kurzfristigen Buchungen ist
der Rechnungsbetrag sofort fällig. Bitte geben Sie bei der Überweisung die
Rechnungsnummer an. Eine Zahlung mittels Kreditkarte ist grundsätzlich
nicht möglich. Bei einer früheren Abreise bleibt der gesamte Betrag fällig.
Die “HVV GmbH & Co. KG" ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung werden schriftlich vereinbart. Die “HVV GmbH & Co. KG" ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des
Gastes aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
7. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der “HVV GmbH & Co. KG"
aufrechnen oder mindern.
4. Storno- und Rücktrittsbedingungen
Im Falle des Rücktritts/Stornierung des Gastes von der Buchung hat die “HVV GmbH & Co. KG" Anspruch auf angemessene Entschädigung. Eine
Stornierung durch den Gast hat grundsätzlich schriftlich (per E-Mail, Fax, Brief) zu erfolgen. Die „HVV GmbH & Co. KG“ hat die Wahl, gegenüber dem
Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen Diese ist wie folgt gestaffelt:
o bis zum 31. Tag vor dem Anreisetag – 10%
o bis zum 21. Tag vor dem Anreisetag – 30%
o bis zum 11. Tag vor dem Anreisetag – 60%
o danach oder bei Nichtanreise – 80%
des gesamten Rechnungsbetrages.
Die Stornierungskosten werden um den Betrag der durch Weitervermietung der reservierten Zimmer seitens der Pension erzielt werden verrechnet. Dem
Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der der „HVV GmbH & Co. KG“ entstandene Schaden geringer ist, als die
geforderte Summe. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die
gebuchten Leistungen ohne dies der “HVV GmbH & Co. KG" rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
Die Pension empfiehlt zur Vermeidung von Stornogebühren ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Die Pension ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn:
• Höhere Gewalt oder von der „HVV GmbH & Co. KG“ nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
• Eine nicht schriftlich vereinbarte Nutzungsänderung vorliegt.
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes, deren Anzahl oder des Zwecks,
gebucht werden;
• Die “HVV GmbH & Co. KG" begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension & Apartments in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbzw.
Organisationsbereich der Pension & Apartments zuzurechnen ist. Dies gilt in besonderem Maße bei Verletzung der in den jeweiligen Räumen
ausliegenden Hausordnung;
• Die “HVV GmbH & Co. KG" von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich
verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen der „HVV GmbH & Co. KG“ nicht ausgleicht oder keine ausreichende
Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche der “HVV GmbH & Co. KG" gefährdet erscheinen.
Die “HVV GmbH & Co. KG" hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt
der „HVV GmbH & Co. KG“ vom Vertrag besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
5. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
Gebuchte Zimmer, Apartments und Ferienhäuser stehen dem Kunden am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sollten das Zimmer, die Apartments
oder Ferienhäuser bereits bezugsfertig sein, kann schon früher bezogen werden. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer, Apartments oder
Ferienhäuser der „HVV GmbH & Co. KG“ spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die „HVV GmbH & Co. KG“ für
zusätzliche Nutzung der Zimmer, Apartments oder Ferienhäuser nach 11.00 Uhr 50% des Zimmerpreises und nach 18.00 Uhr 100% berechnen.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass die Zimmer, Apartments oder
Ferienhäuser kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
6. Haftung
1. Der Gast haftet gegenüber der “HVV GmbH & Co. KG" für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.
2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der „HVV GmbH & Co. KG“ auftreten, wird sich die „HVV GmbH & Co. KG“ auf unverzügliche Rüge
des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel der „HVV GmbH & Co. KG“ anzuzeigen, so tritt ein Anspruch
auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
3. Die „HVV GmbH & Co. KG“ haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den
vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
4. Soweit der Gast sein Auto auf die von der „HVV GmbH & Co. KG“ bereitgestellten Parkplätzen abstellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem (den bereit gestellten Flächen) Grundstück abgestellter Fahrzeuge oder deren Inhalte